Kaminkehrerwesen

Hier erhalten Sie Informationen über die rechtliche Stellung des Kaminkehrers sowie über seine Aufgaben und Gebühren.

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Die Aufgaben des Kaminkehrers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26.11.2008 ist das Kaminkehrerwesen novelliert worden, jedoch gilt bis Ende 2012 auf Grund Übergangsregelungen das bisherige Monopolsystem weitgehend weiter.

Zum 01.01.2010 ist außerdem die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisherigen Länderverordnungen. Sie enthält bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsintervalle für Anlagen, an denen Schornsteinfegerarbeiten zu verrichten sind sowie die anfallenden Gebühren für diese Arbeiten, die vom Eigentümer zu tragen sind.

Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltungsbehörde, die Ihnen auch den für Sie zuständigen Bezirkskaminkehrermeister nennen kann.

Status 21.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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