Grundstückswerte; Kaufpreissammlung

Die Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.

Description

Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

Die Sammlung ist geheim zu halten. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird. Dies gilt etwa für Behörden oder öffentlich bestellte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auch hier dürfen Namen und Anschriften der Vertragsparteien aber nicht mitgeteilt werden.

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über der Wert bebauter und unbebauter Grundstücke mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

Requirements

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.

Fees

  • Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Gebühren zwischen 25 und 250 € erhoben werden.

Status 26.03.2012

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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