Zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall können Sie auf Antrag eventuell eine Fremdsprachensonderregelung erhalten.
Description
Zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall und entsprechend den Vorschriften für die jeweils besuchte Schulart der beruflichen Schulen kann seitens der jeweils zuständigen Stelle genehmigt werden, dass, während des Schulbesuchs bzw. im Rahmen der Verleihung des mittleren Schulabschlusses Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
Formulare
Antrag auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung für Fach- und Berufsoberschulen, Fachakademien für Sozialpädagogik einschließlich der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Deadlines
Der Antrag auf Genehmigung einer Fremdsprachensonderregelung soll in der Regel bei Anmeldung an der jeweiligen Schule gestellt werden, die diesen ggf. an die für die Entscheidung zuständige Stelle weiterleitet.
Remedy
• § 48 Abs. 2 Satz 4 Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung - BSO) • § 42 Abs. 5 Schulordnung für die Wirtschaftsschule (Wirtschaftsschulordnung – WSO) • § 40 Abs. 5 Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO) • § 9 Abs. 4 Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) • § 7 Abs. 5 Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (Fachakademieordnung Sozialpädagogik – FakOSozPäd) (ggf. i.V.m. Ziffer 5.1 letzter Spiegelstrich der Anlage 3 zur FakOSozPäd) • § 46a Satz 6 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege – BFSOHwKiSo) • § 48 Satz 7 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe – BFSO Pflege) • Art. 13 Satz 4 Halbsatz 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Status 02.02.2012
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