Lohnsteuerkarte; Änderung / Ersatzbescheinigung

Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung und Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist Ihr Finanzamt zuständig.

Description

Seit dem Jahr 2011 sind die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

Wenn Sie keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 haben, aber eine solche benötigen, müssen Sie beim Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 bzw. 2012 (Ersatzbescheinigung) beantragen.

Weicht die Eintragung der Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 von den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres 2012 zu Ihren Gunsten ab oder ist die Steuerklase II bescheinigt und entfallen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG) im Laufe des Kalenderjahres 2012, besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Auf Antrag erhalten Sie dann einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vorlegen.

Remedy

Einspruch

Status 18.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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