Lohnsteuerkarte / ELStAM; Änderung / Ersatzbescheinigung

Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung und Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist Ihr Finanzamt zuständig.

Description

Wenn Sie keine Lohnsteuerkarte 2010 haben, aber eine solche benötigen, müssen Sie beim Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 bzw. 2013 (Ersatzbescheinigung) beantragen.

Bereits seit dem Jahr 2011 sind die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig. Nur wenn Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und die Gemeinden die betreffenden Daten an die Finanzverwaltung senden, kann die Finanzverwaltung die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)automatisch richtig bilden. So wird beispielsweise die Zahl der Kinderfreibeträge nach der Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Lohnsteuerklasse automatisch angepasst. Auf Antrag kann aber auch eine ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden.

Weicht die Eintragung der Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011/2012 bzw. die ELStAM von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Das Finanzamt berücksichtigt die Änderung in den ELStAM. Zusätzlich erhalten Sie im Einführungszeitraum 2013 einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Sie Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vorlegen.

Legal bases

Remedy

Einspruch

Status: 27.12.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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