Verfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit eines überörtlich raumbedeutsamen Vorhabens
Description
Zu den wesentlichen Aufgaben der Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden gehören landesplanerische Überprüfungen, vor allem in Form von Raumordnungsverfahren.
Durch ein Raumordnungsverfahren wird festgestellt, ob überörtlich raumbedeutsame Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung (insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung) vereinbar sind und wie solche Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können.
Zu solchen Vorhaben zählen zum Beispiel Energieleitungen, Autobahnen und Bundesstraßen, Steinbrüche, Golfplätze, Einzelhandelsgroßprojekte usw.
Das Raumordnungsverfahren dient dazu, bereits vor der abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (z.B. Genehmigung, Planfeststellung) die Raumverträglichkeit des Vorhabens zu klären. Damit bietet es dem Träger des Vorhabens (Betreiber/Investor) größere Planungssicherheit und hilft frühzeitig, Fehlplanungen zu vermeiden. Gleichzeitig leistet das Raumordnungsverfahren einen erheblichen Beitrag zu einer optimalen - nachhaltigen - Entwicklung des Raumes.
Status 01.12.2011
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