Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen nach den Richtlinien für das Darlehensprogramm zur Förderung von Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen in Bayern.

Description

Die Förderung soll dazu beitragen, Einrichtungsträgern von stationären Altenpflegeeinrichtungen die Errichtung von bedarfsgerechten Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Die Förderung geschieht mit einem Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Dauer von zehn Jahren zinsverbilligt wird. Das Darlehen dient zur (teilweisen) Finanzierung der Kosten der baulichen Investition von Ersatzneubauten. Die Fördermittel sind vor Baubeginn bei den Regierungen, der Landeshauptstadt München sowie den Städten Augsburg und Nürnberg zu beantragen. Diese Stellen informieren auch über den weiteren Verfahrensablauf.

Requirements

Berücksichtigungsfähig sind nur solche Maßnahmen, deren Bedarf von der kreisfreien Stadt bzw. vom Landkreis festgestellt worden ist. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

Deadlines

Die Projekte sind in der Regel bis zum 1. März eines jeden Jahres für eine Aufnahme in das Jahresprogramm des folgenden Jahres anzumelden.

Forms

Fees

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Legal bases

  • Richtlinien für das Darlehensprogramm zur Förderung von Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen in Bayern

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 2. Oktober 2007 Az.: IIC1-4735.10-005/07 (AllMBl 2007, S. 527)

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Status 09.12.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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