Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen nach den Richtlinien für das Darlehensprogramm zur Förderung von Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen in Bayern.
Description
Die Förderung soll dazu beitragen, Einrichtungsträgern von stationären Altenpflegeeinrichtungen die Errichtung von bedarfsgerechten Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Die Förderung geschieht mit einem Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Dauer von zehn Jahren zinsverbilligt wird. Das Darlehen dient zur (teilweisen) Finanzierung der Kosten der baulichen Investition von Ersatzneubauten. Die Fördermittel sind vor Baubeginn bei den Regierungen, der Landeshauptstadt München sowie den Städten Augsburg und Nürnberg zu beantragen. Diese Stellen informieren auch über den weiteren Verfahrensablauf.
Requirements
Berücksichtigungsfähig sind nur solche Maßnahmen, deren Bedarf von der kreisfreien Stadt bzw. vom Landkreis festgestellt worden ist. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Deadlines
Die Projekte sind in der Regel bis zum 1. März eines jeden Jahres für eine Aufnahme in das Jahresprogramm des folgenden Jahres anzumelden.
Fees
- Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Status 09.12.2011
Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
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- Online form, locally limited
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- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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