Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.

Description

Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine sog. direkte Steuer. Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und vom Bruttoarbeitslohn einzubehalten.

Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist, neben der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, von diesem bis spätestens zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Seit Januar 2005 sind Lohnsteueranmeldungen ausschließlich auf elektronischem Weg (ELSTER) an die Finanzämter zu übermitteln.

Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.

Online transactions

  • Online transactions, Bavaria-wide: ElsterOnline

    Das ElsterOnline-Portal ermöglicht es allen Steuerbürgern, z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Kapitalertragsteuer-Anmeldung online im Internet auszufüllen und abzugeben.

  • Online transactions, Bavaria-wide: ElsterFormular

    ElsterFormular ist das offizielle Programm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare. Sie können Ihre Steuererklärung einfach am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt via Internet abgeben.

Legal bases

Status: 12.09.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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