Berufsförderung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre berufliche Eingliederung zu sichern.

Menschen mit Behinderung erhalten besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit die berufliche Eingliederung nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen für nicht behinderte Menschen erreicht werden kann.

Status 17.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Leistungsbeschreibung aus der Sozialfibel
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.