Diverse Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
Für Unternehmer und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Steuererklärungen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen) elektronisch zu übermitteln. Für Kapitalerträge auszahlende Stellen besteht die gesetzliche Verpflichtung, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Description
Im Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes die Software zur Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter entwickelt. Neben kommerziellen und freien Steuerprogrammen steht das eigene Steuerprogramm der Finanzverwaltung ElsterFormular kostenlos zum Download zur Verfügung. Daneben ist das Programm auch kostenlos in allen Finanzämtern auf CD-Rom erhältlich. ElsterFormular unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung, der Gewerbesteuererklärung, der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Lohnsteuer-Anmeldung und der Lohnsteuerbescheinigung.
Außerdem bietet ElsterOnline, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und -Meldungen an. Diese können im ElsterOnline-Portal mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden.
Für die Nutzer von ELSTER ergeben sich klare Vorteile: Ein integriertes Steuerberechnungsprogramm ermittelt unverbindlich die sich aus den Angaben ergebende Steuer und sorgt so - vorbehaltlich von Korrekturen durch das Finanzamt - für Klarheit und Kalkulierbarkeit der persönlichen Steuererstattung bzw. -nachzahlung. ElsterFormular ermöglicht auch den automatischen, maschinellen Abgleich der elektronisch bereitgestellten Bescheiddaten mit den vom Bürger erklärten Besteuerungsgrundlagen. Eventuelle Änderungen des Finanzamts können bei der ELSTER-Steuererklärung damit schnell und einfach nachvollzogen werden.
Als weiteren Vorteil kontrolliert das Programm die eingegebenen Daten mittels einer internen Plausibilität, vermeidet so Eingabefehler und erspart letztlich Rückfragen durch das Finanzamt. Zudem müssen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege zwingend vorgelegt werden (z.B. Steuerbescheinigungen, Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen). Alle anderen Belege sind nur auf Verlangen des Finanzamts einzureichen.
Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. Die ELSTER-Infrastruktur wurde durch den TÜV-IT überprüft und mit dem Sicherheitszertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH bestätigt.
ELSTER bietet auch die authentifizierte Übermittlung mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats. Das Zertifikat stellt eine eindeutige Identifizierung sicher. Auf die Abgabe einer komprimierten Steuererklärung auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift kann deshalb verzichtet werden. Das Zertifikat kann kostenlos über das ElsterOnline-Portal beschafft werden.
Requirements
PC mit Internetzugang
Deadlines
Auch bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung gelten die gesetzlichen Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen
Online transactions
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ElsterOnline
Das ElsterOnline-Portal ermöglicht es allen Steuerbürgern, z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Kapitalertragsteuer-Anmeldung online im Internet auszufüllen und abzugeben.
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ElsterFormular
ElsterFormular ist das offizielle Programm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare. Sie können Ihre Steuererklärung einfach am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt via Internet abgeben.
Status 29.12.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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