Zahnärztinnen und Zahnärzte; Approbation

Erteilung der Approbation an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Bayern das Studium der Zahnmedizin abgeschlossen haben oder mit abgeschlossener ausländischer zahnärztlicher Ausbildung in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.

Description

Wer nach einem Studium der Zahnmedizin in Deutschland als Zahnarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.

Wenn Sie an der Universität in München oder in Regensburg Zahnmedizin studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Universität Würzburg dagegen die Regierung von Unterfranken. Diese erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken zahnärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.

Die Regierung von Oberbayern ist zudem immer dann zuständig, wenn Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union Zahnmedizin studiert haben oder wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates sind.

Bei der für Sie zuständigen Approbationsbehörde können Sie ein Formular anfordern, auf welchem Sie die Approbation beantragen können.

Dort sind alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise aufgeführt.

Requirements

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die Staatsangehörigkeit sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.

Deadlines

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 28.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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