Schüler und in einigen Fällen Eltern und sonstige Personen haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift nicht erst nach dem Unfallereignis, sondern wirkt bereits vorbeugend durch Sicherheitsmaßnahmen im Schulbereich.
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Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.
Träger der Unfallversicherung in Bayern sind entweder der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV), die Bayerische Landesunfallkasse (LUK) oder die Unfallkasse München. Den Versicherungsträger obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention, die sie insbesondere mit den Sicherheitsbeauftragten in den Schulen durchführen.
Bei Schulunfällen ist der jeweilige Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner. Er stellt den Kontakt mit dem Versicherungsträger her und sorgt für die Weiterleitung der Unfallanzeigen.
Status 12.09.2011
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