Weinrecht - Fördermaßnahmen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Description

Durch die Förderung sollen die Verarbeitung und die Vermarktung weinbaulicher Erzeugnisse den Markterfordernissen angepasst und dadurch Vorraussetzungen für wirtschaftliche Vorteile für Erzeuger geschaffen werden.

Dabei soll die dauerhafte Erhaltung des ländlichen Raumes nachhaltig gefördert werden. Gefördert werden können Investitionen, die diesem Zweck dienen.

Zuständig für die Bewilligung ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Antragentgegennahme und Sachbearbeitung führt die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau durch.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe "Weiterführende Links").

Requirements

Das Vorhaben muss sich in die Strukturplanung des Staatsministeriums einfügen. Betriebe können grundsätzlich nur dann gefördert werden, wenn sie mindestens fünf Jahre lang 40 v. H. ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen für die sie gefördert werden durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen binden. Betriebe, die selbst Keltertrauben erzeugen, können nicht gefördert werden.

Deadlines

Das Förderprogramm läuft vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2013.

Required documents

  • Antragsstellung erfolgt durch Antrag mit entsprechenden Anlagen.

Fees

  • keine

Remedy

Widerspruchsverfahren; fakultatives

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Status 04.08.2011

Responsible for editing: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.