Musikhochschulstudiengänge verbinden Lehre und künstlerisch-praktische Tätigkeit zu einer vornehmlich auf die Kunstausübung und/oder die Pädagogik ausgerichteten Ausbildung. Sie bereiten auf eine berufliche Tätigkeit vor, welche die Anwendung künstlerisch-praktischer Fertigkeiten und pädagogischer Befähigung erfordert.
Description
Die Hochschulen für Musik vermitteln eine Ausbildung, die zur selbständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaft-licher/pädagogischer Methoden und Erkenntnisse und zu künstlerisch-praktischer Tätigkeit befähigt. In Musikwissen-schaft und Musikpädagogik haben sie das Recht der Promotion.
Die künstlerische Ausbildung erfolgt u.a.
- im instrumentalen und vokalen Bereich,
- in Komposition,
- in Dirigieren,
- in Kirchenmusik,
- in Operngesang,
- im Musical,
- im Schauspiel,
- in der Regie und
- im Ballett.
Die pädagogische Ausbildung dient der Heranbildung von Musiklehrern an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Musik, von Musiklehrern an Musikschulen und in freier Unterrichtstätigkeit und Ballettpädagogen. Zusatzangebote in den Neuen Medien (Computer, Internet) und anderen Bereichen (Rock-/Popmusik, Jazz, Kulturmanagement u.a.) ergänzen das Ausbildungsangebot.
Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule.
Requirements
Voraussetzung für ein Studium an einer Musikhochschule ist regelmäßig eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Begabung und Eignung. Die Hochschulen legen das Nähere über Form, Gegenstand und Dauer der Prüfung sowie Mindest- und Höchstaltersgrenzen durch Satzung fest.
In den Studiengängen Kirchenmusik, Regie, Schauspiel, Gehörbildung, Musiktheorie oder eng verwandten Studiengängen ist die allgemeine Hochschulreife erforderlich. Bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung können die Hochschulen hiervon Ausnahmen zulassen, sofern mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen wird.
In den Studiengängen Lehramt an Gymnasien im Doppelfach Musik und in den Studiengängen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in einer Fächerverbindung mit dem Fach Musik ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife erforderlich.
Deadlines
Auskünfte zu den Meldefristen erteilen die Hochschulen.
Status 17.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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