Manöverangelegenheiten

Übungen der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen beim zuständigen Landratsamt oder der Verwaltung der kreisfreien Stadt angemeldet werden.

Description

Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung. Die Manöver werden meist auf einem Truppenübungsplatz oder in dessen Umgebung (Gemeindegebiet) abgehalten. Zweck heutiger militärischer Manöver ist die Vorbereitung auf Einsatzsituationen, also auf bewaffnete Konflikte.

Die Manöver sind rechtzeitig beim zuständigen Landratsamt durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.

Auf Grundlage dieser Anmeldungen werden die jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet, die ihrerseits die Übungen ortsüblich bekannt machen.

Status 10.04.2012

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