Bauantrag; Erteilung der Baugenehmigung

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Description

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.

Prerequisites

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet über den Link im Bereich "Formulare" abrufbar sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Gemeinde einzureichen.

Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) unterschrieben sein.

Die Gemeinde legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor. Kreisfreie Städte und Große Kreisstädte sowie bestimmte größere Gemeinden sind selbst Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Deadlines

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.

Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

Forms

  • Form, Bavaria-wide: Bauantragsformulare

    Formulare, Erläuterungen und Bescheinigungen, die für einen Bauantrag notwendig sind.

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 v. T. und 4 v. T. der Baukosten. (Reduzierte) Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status: 18.04.2013

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

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