Abwasseranlagen; Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, so z. B. beim Bau von Abwasseranlagen, mit Zuwendungen.

Description

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunen und kommunale Zweckverbände sowie Kommunalunternehmen.

Was wird gefördert?
Erstmalige Errichtung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Ansprechpartner in Förderfragen für Abwasseranlagen ist Ihr zuständiges Wasserwirtschaftsamt.
Geben Sie bitte links den Namen (oder die Postleitzahl) Ihrer Gemeinde ein, Sie erhalten dann automatisch die Adresse des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes.

Prerequisites

Detailregelungen in den RZWas 2005, Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.

Deadlines

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde (Baubeginn = Vergabe des ersten Bauauftrages). Die RZWas 2005 sind vorerst bis 30.06.2013 befristet.

Required documents

  • Antragsunterlagen auf Förderung nach aktuell gültiger RZWas

    erhältlich beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt oder im Internet (siehe weiterführende Links)

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status: 17.05.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

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