Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Stadt oder Gemeinde) abzumelden.

Description

Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies können Sie auch bei einer für Ihre weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erledigen.

Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein. Auf eine persönliche Vorsprache kann verzichtet werden, wenn Sie den Abmeldeschein mit der Post schicken.

Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

Prerequisites

Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (Wohnung wird endgültig verlassen, mit dem Willen, sie künftig nicht mehr für die Verrichtungen des täglichen Lebens zu benutzen).

Deadlines

Abmelden innerhalb einer Woche nach dem Auszug.

Status: 24.04.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

The legend explains the meaning of some icons used in listings on this page. If you read the page in text-only-mode, you will see a textual hint before the corresponding item (instead of the icon).
  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

Further information within this context

Responsible for you

  • Gemeinde Feldkirchen
    Detailed information according the authority
    Street adress Rathausplatz 1
    85622 Feldkirchen
    Links to geo information
    Postal address Postfach 1249
    85619 Feldkirchen
    Phone +49 (0)89 909974-0
    Fax +49 (0)89 909974-36
    External link to the website of the authority Website of the authority
    Write an email to the authority Email to the authority
    Search the website of the authority for this procedure External search