Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz.
Description
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung. Das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen erfolgt durch eine Prüfung durch den Prüfungsausschuss. Die Prüfung besteht aus einem Fachvortrag und einer insgesamt dreistündigen mündlichen Prüfung
Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise; sie haben sich bei der örtlichen Feuerwehr (örtlicher Kommandant und Kreisbrandrat, ggf. Stadtbrandrat) über örtliche Festlegungen, die vorhandene Ausrüstung und die im Brandfall zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte zu informieren sowie die von den Feuerwehren zur Wahrung der Belange des Brandschutzes erhobenen Forderungen zu würdigen. Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweise.
Wer die Berufsbezeichnung "Prüfsachverständiger für Brandschutz" führen darf, ist zugleich berechtigt, bei allen Bauvorhaben den Brandschutznachweis zu führen (Art. 61 Abs. 2 Satz Nr. 2 BayBO) .
Auswärtige Prüfsachverständige: Regelungen befinden sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren.
Requirements
Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche nach § 4 PrüfVBau):
Prüfsachverständige können nur Personen sein, die
- nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinn des § 5 PrüfVBau erfüllen,
- die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
- eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
- den Geschäftssitz im Freistaat Bayern haben und
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besondere Voraussetzungen (§ 16 PrüfVBau):
Als Prüfsachverständige für Brandschutz werden Personen anerkannt, die
- als Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz ein Studium an einer deutschen Hochschule, ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder die Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst abgeschlossen haben,
- danach mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad, oder deren Prüfung,
- die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes,
- die erforderlichen Kenntnisse des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten,
- die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes und
- die erforderlichen Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften besitzen.
Verzeichnis der auswärtigen Prüfsachverständigen: Regelungen befinden sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren.
Deadlines
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
- für auswärtige Dienstleister: Regelungen befinden sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren
Required documents
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Lebenslauf
mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
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Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
Kopie
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Führungszeugnis
ggf. Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei
einer Behörde, der nicht älter als drei Monate sein soll
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Angaben über etwaige Niederlassungen
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Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellscahft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
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Nachweise über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvorausetzungen
Zum Nachweise einer mind. fünfjährigen Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Objektliste
- Einzelnachweise zu den in der Objektliste aufgeführten Projekten (vorzugsweise von der Bauaufsichtsbehörde oder den Prüfsachverständigen für Brandschutz bestätigt)
- mind. vier aussagekräftige Brandschutznachweise, Brandschutzplanungen, möglichst unter Anwendung unterschiedlicher Sonderbauvorschriften.
-
Gebührenvorschuss (Nachweis)
Status 20.01.2012
Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
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