Die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister erfolgt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens.
Description
Seit dem 01.01.2010 gelten für die Auswahl und die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister die §§ 9 und 10 des SchfHwG entsprechend. Danach müssen Sie an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn Sie sich um einen Kehrbezirk bewerben wollen. Die Ausschreibungen frei werdender Kehrbezirke werden auf den Internetseiten der Regierungen veröffentlicht. Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Requirements
Der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und die zur Ausübung der Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten. Bewerber, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausübung der Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister erfordlich sind, verfügen.
Deadlines
Die Einsendefrist eines ausgeschriebenen Kehrbezirks ist in der Ausschreibung enthalten.
Required documents
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schriftliche Bewerbung
die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telekommunikationsnummer enthält
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tabellarischer Lebenslauf
der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält, darf bei der Vorlage nicht älter als drei Monate sein
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Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
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Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen
im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen in beglaubigter Übersetzung
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Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten
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Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber oder die Bewerberin strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahrenanhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
darf bei der Vorlage nicht älter als drei Monate sein
Status 21.12.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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