Renteninformation

Seit dem 01.01.2004 erhalten alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, automatisch einmal jährlich eine schriftliche Information über ihre bisher zur Rentenversicherung gezahlten Beiträge und die erworbenen Rentenanwartschaften, um so eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge (Altersvorsorge, zusätzliche private, Betriebliche Altersversorgung) optimal auf ihren individuellen Sicherungsbedarf abstimmen zu können.

Die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand des persönlichen Versicherungskontos und lässt eventuelle klärungsbedürftige Lücken im Versicherungsverlauf erkennen (siehe auch unter Kontenklärung). Sie enthält

  • Angaben über die Grundlagen der Rentenberechnung sowie
  • über die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente), die auf Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten zu zahlen wäre, würde der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung vorliegen,
  • eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente (Altersrente),
  • Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen sowie
  • eine Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden sind.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle 3 Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.

§ 109 Sozialgesetzbuch VI

Gesetzliche Rentenversicherungsträger

www.deutsche-rentenversicherung.de

Status 21.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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Leistungsbeschreibung aus der Sozialfibel
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