Entscheidung über den Erlaubnisantrag zum Ausüben der Heilkunde ohne Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt
Description
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt bedarf es nach dem Heilpraktikerrecht verschiedener Voraussetzungen. So muss der Antragsteller das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung vorweisen können.
Weiterhin sind notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Nachweis im Rahmen einer Überprüfung durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahme hiervon ist die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie.
Required documents
-
Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
Fees
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag
- Gebühren für die Überprüfung durch die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend der Gebührenordnung der Gesundheitsverwaltung
Status 29.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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