Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfülllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus. Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
Description
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) dienen der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definieren die Voraussetzungen für die Vergütung für Strom aus flüssiger Biomasse nach § 27 Absatz 1 des Erneuerbaren Energien-Gesetzes bzw. für die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.
Requirements
1. Benennung von
- Namen und Anschriften der verantwortlichen Personen
- Ländern oder Staaten, in denen die Zertifizierungsstelle Aufgaben nach der BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV wahrnimmt;
2. Nachweis von
- Fachkunde, Ausrüstung und Infrastruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben,
- einer ausreichenden Zahl entsprechend qualifizierter und erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Unabhängigkeit von den Zertifizierungssystemen, Schnittstellen, Betrieben und Lieferanten sowie Freiheit von Interessenkonflikten im Hinblick auf die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben;
3. Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 45011, Ausgabe März 1998, Durchführung der Konformitätsbewertungen nach den Standards der ISO/IEC Guide 60, Ausgabe September 2004. Die Kontrollen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 19011, Ausgabe Dezember 2002 genügen;
4. schriftliche Verpflichtung nach Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe e der Nachhaltigkeitsverordnungen;
5. Vorliegen einer zustellungsfähigen Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Status 29.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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