Fachakademie für Sozialpädagogik; Zulassung zur Einstufungsprüfung für Kinderpfleger

Staatlich geprüfte Kinderpfleger, die ihre Ausbildung vor dem Schuljahr 1989/90 abgeschlossen haben und in ihrem Beruf mindestens sieben Jahre tätig waren, können auch ohne mittleren Schulabschluß in die Fachakademie aufgenommen oder zur Abschlußprüfung für andere Bewerber zugelassen werden, wenn sie erfolgreich eine Einstufungsprüfung abgelegt haben.

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Einstufungsprüfung 2013

zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik

Bekanntmachung des

Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. November 2012 Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.108 835

 

1.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.

 

2.     Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).

 

3.    Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die

Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.

 

4.     Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2013 ist – abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) – bis spätestens 1. März 2013 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

 5.    Die Einstufungsprüfung 2013 findet am

 

Mittwoch, den 13. März 2013,

   zu folgenden Zeiten statt:

        Deutsch:                                              9.30 - 12.30 Uhr

        Sozialkunde/Geschichte:               14.00 - 15.30 Uhr.

 6.     Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

        Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.

Status: 17.05.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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