Fachakademien für Sozialpädagogik; Zulassung zur Einstufungsprüfung für Kinderpfleger

Staatlich geprüfte Kinderpfleger, die ihre Ausbildung vor dem Schuljahr 1989/90 abgeschlossen haben und in ihrem Beruf mindestens sieben Jahre tätig waren, können auch ohne mittleren Schulabschluß in die Fachakademie aufgenommen oder zur Abschlußprüfung für andere Bewerber zugelassen werden, wenn sie erfolgreich eine Einstufungsprüfung abgelegt haben.

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Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (Bearbeitungszeit 90 Minuten).

Die Prüfungsaufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Regierung; dabei sind die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule (Deutsch und Geschichte) und die Wirtschaftsschule (Sozialkunde) zugrunde zu legen. 

 

Die Prüfung kann nur an den von der Schulaufsichtsbehörde bestimmten öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege abgelegt werden.

Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note ausreichend erzielt wurde.

Deadlines

Die Zulassung ist – abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) - bis spätestens 1. März 2012 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

Status 23.01.2012

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