Kooperationen, Kooperationsformen, zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, Kartelle

Unternehmenskooperationen bzw. Kartelle zur Förderung der leistungssteigernden Zusammenarbeit sind unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) freigestellt.

Description

Kooperationen, die insgesamt vorteilhaft für einen wirksamen Wettbewerb auf dem relevanten Markt sind, sind zulässig. Das Risiko der richtigen rechtlichen Beurteilung, ob eine Kooperation gegen das Kartellrecht verstößt oder nicht, trägt jeder Unternehmer selbst.

In der Praxis bedeutsam sind Kooperationen bei Produktion, Vermarktung, Einkauf, Forschung und Entwicklung sowie Vereinbarungen über Normen und zum Zwecke des Umweltschuttzes.

Für kleine und mittlere Unternehmen kommt daneben die Zusammenarbeit in Form einer Mittelstandskooperation gem.§ 3 Abs. 1 GWB in Frage.

Eine ausführliche Beschreibung und kartellrechtliche Bewertung der einzelnen Kooperationsformen enthält die Broschüre "Kooperation und Wettbewerb - Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen", 6. Auflage 2006. Sie kann  beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie kostenlos bezogen werden.

Soweit die wettbewerbsbeschränkende Wirkung der zu beurteilenden Verhaltensabstimmung in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Ansonsten sind das Bundeskartellamt, in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung auch die Europäische Kommission ( Generaldirektion Wettbewerb) zuständig.

Required documents

  • Antrag auf Erteilung eines Negativattests

    Nennung aller beteiligten Unternehmen, ihrer Unternehmensgroßen, ihrer Gesellschafter und Beteiligungen an anderen Unternehmen, detaillierte Angaben über das geplante Vorhaben, Nennung der Wettbewerber, Marktanteilsberechnung

Forms

  • Formloser Antrag

Status 20.05.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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