Bachpatenschaften unterstützen die Gemeinden bei der naturnahen Pflege und Gestaltung von Gewässern und ihrer Uferbereiche.
Description
Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewusste, insbesondere junge Bürger, die Möglichkeit, Unterhaltungsverpflichtete bei der Pflege und Entwicklung des Ökosystems Gewässer einschließlich seiner Uferbereiche mit Ziel Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes zu unterstützen. Bachpatenschaften können dazu beitragen, gleichermaßen die biologische Wirksamkeit eines Gewässers sowie das öffentliche Bewusstsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer zu fördern.
Aufgaben von Bachpaten können sein:
- Regelmäßiges Beobachten der Bäche; Dokumentation von Zustand und Veränderungen einschließlich Tier- und Pflanzenwelt; Weitergabe dieser Informationen
- Mitarbeit bei Unterhalungs- und Pflegemaßnahmen, z. B. Uferbepflanzung, Reinigungsaktionen
- Information und Aufklärung der Mitbürger
Bachpatenschaften können übernommen werden von Vereinen, Naturschutzgruppen, Schulklassen aber auch von einzelnen interessierten Bürgern.
Ansprechpartner sind die Gemeinden, in deren Gemarkung das Gewässer liegt.
Requirements
Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z. B. Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbau bzw. Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.
Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.
Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten; Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.
Bachpaten haften unabhängig von einer Kostenerstattung in vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.
Status 01.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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