Sachverständige Stellen, die als Umweltgutachter zugelassen, als Sachverständiger nach der Gewerbeordnung oder durch einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Prüfung von Zuteilungsanträgen bestellt worden sind, müssen darüber hinaus als Sachverständige im Sinne des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bekannt gegeben werden.
Description
Anträge auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen müssen im Vorfeld der Antragstellung von einer unabhängigen sachverständigen Stelle verifiziert werden. Die Verifizierung der Zuteilungsanträge darf nur vornehmen, wer zu diesem Zwecke von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes bekanntgegeben ist.
Die Bekanntgabe setzt einen Antrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars voraus.
Bei Vorliegen der u.g. Voraussetzungen – formgerechter Antrag und Nachweis der Zulassung oder Bestellung – wird der Name der Antragstellerin oder des Antragstellers in die Liste der Sachverständigen eingestellt und auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links"). Eine Bescheidung des Antragstellers erfolgt nur im Falle der Ablehnung.
Requirements
Voraussetzung für die Bekanntgabe als sachverständige Stelle ist entweder
- eine Zulassung als Umweltgutachter / Umweltgutachterorganisation nach §§ 9, 10 Umweltauditgesetz durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter oder
- eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger gem. § 36 Gewerbeordnung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer oder
- eine Bestellung zur Prüfung von Zuteilungsanträgen im gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem, die nach vergleichbaren Vorgaben eines anderen Mitgliedstaates erfolgt ist, und der Nachweis der erforderlichen Sprach- und Rechtskenntnisse
Required documents
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für Umweltgutachter/Umweltgutachterorganisationen: die Zulassungsurkunde der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU)
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für Sachverständige: die Bestellungsurkunde der Industrie- und Handelskammer (IHK)
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für in einem andern Mitgliedstaat zugelassene Sachverständige: der Bestellungsnachweis mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung
Status 29.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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