Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Vertriebene u.a.

Vertriebenen, Spätaussiedlern und ehemaligen politischen Häftlingen wird die (Wieder-) Eingliederung neben anderen Hilfen auch durch bestimmte Steuervergünstigungen erleichtert.

Es werden insbesondere folgende Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommensteuer gewährt:

Außergewöhnliche Belastungen

Sie liegen, unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung, auch bei der Wiederbeschaffung von notwendigem Hausrat und Kleidung vor, die durch ein unabwendbares Ereignis, wie z.B. Kriegseinwirkung, Vertreibung oder politische Verfolgung verloren wurden. Bei Übersiedlung bzw. Aussiedlung ist eine Berücksichtigung nur mehr möglich, wenn im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis glaubhaft gemacht wird.

§ 33 Einkommensteuergesetz

Finanzämter

Remedy

Einspruch

Status 05.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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