Prüfungswesen; überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden

Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).

Description

Die überörtliche Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Wirtschaftsführung der Gemeinden (inkl. Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe sowie insbesondere die Betätigung der Gemeinde bei privatrechtlichen Unternehmen und Kommunalunternehmen. Die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden ist Teil der öffentlichen Finanzkontrolle, die u.a. auch die  die Prüfung von  Verwaltungsgemeinschaften und anderen kommunalen Körperschaften (z.B. Schulverbände, Zweckverbände) oder kommunale Stiftungen umfasst

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen beziehungsweise die Einnahmen und Aushaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der  Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und der finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.

Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.

Status: 15.03.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

The legend explains the meaning of some icons used in listings on this page. If you read the page in text-only-mode, you will see a textual hint before the corresponding item (instead of the icon).
  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

Further information within this context

Responsible for you