Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen.
Description
Übermüdete Lastkraftwagen- oder Busfahrer gefährden sich selbst und stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber haben deshalb Gesetze und Verordnungen erlassen, welche die Fahrer von Lkws und Bussen zur Einhaltung höchstzulässiger Lenkzeiten, Mindestruhezeiten sowie Pausen und die Fuhr- und Busunternehmer zur Überwachung ihrer Fahrer und zum Einbau von Kontrollgeräten verpflichten.
Die bei den Regierungen angesiedelten Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren bei Betriebskontrollen die Einhaltung der internationalen, europäischen und nationalen Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Sie ahndet Verstöße bei Unternehmern und Fahrern und ordnet ggf. die erforderlichen Maßnahmen an.
Status 10.10.2011
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