Weinrecht - Qualitätsweinprüfung

Durchführung der sensorischen Prüfung von Qualitätswein und Prädikatswein und Erstellen eines sensorischen Gutachtens.

Description

Weinerzeugnisse wie Qualitätswein, Prädikatswein und Qualitätsperlwein müssen zur Anerkennung als Qualitätsprodukt eine obligatorische sensorische Prüfung durchlaufen.
Zu diesem Zweck werden Kommissionen auf Vorschlag der Weinwirtschaftsverbände, der Verbraucherschaft und der Weinkontrolle berufen. Diese erstellen ein sensorisches Gutachten. Die Regierung ist durch die Geschäftsführung für die ordnungsgemäße Durchführung der Sensorischen Prüfung nach dem DLG-5 Punkte Schema verantwortlich.

Requirements

Die Weine müssen frei von Fehlern sein und in den Prüfmerkmalen Geruch, Geschmack und Harmonie die vorgeschriebene Mindestpunktzahl von 1,5 erreichen. Des weiteren müssen die Grundbedingungen wie Klarheit, Farbe, eindeutige Herkunft, eindeutiger Rebsortencharakter und Prädikatseigenschaft erfüllt werden.

Deadlines

Die sensorische Prüfung erfolgt unmittelbar an die chemische und rechtliche Prüfung des Sachgebietes Verbraucherschutz.

Required documents

  • Antragsformular und Analysenbefund
  • Probeflaschen

Fees

  • Sind mit der pauschalen Prüfgebühr von 15.- Euro zuzüglich 3.- Euro je angefangene 1000 l abgegolten.

Status 01.02.2012

Responsible for editing: Regierung von Unterfranken

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