Die an die Regierungen angegliederte Gewerbeaufsicht gibt Stellungnahmen bei von anderen Behörden durchgeführten Genehmigungsverfahren, wie Genehmigungen nach der Bayerischen Bauordnung oder dem Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (z.B. Störfallanlagen), ab.
Description
Die häufigsten Genehmigungsverfahren, zu denen die Gewerbeaufsicht Stellungnahmen abgibt, sind das Baugenehmigungsverfahren und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen. Auch im Baurecht wurde zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren die Zuständigkeit für die Durchführung auf jeweils eine für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde konzentriert. Dabei wurden spezielle Regelungen für die Mitwirkung anderer Behörden an den Genehmigungsverfahren getroffen.
Die Gewerbeaufsicht gibt bei Genehmigungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung nur Stellungnahmen nach folgenden Maßgaben ab:
Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden
1. bei Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden nicht,
2. bei allen sonstigen baulichen Anlagen mit Arbeitsstätten nur hinsichtlich des Schutzes gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Lärm und sonstige unzuträgliche Einwirkungen sowie der zusätzlichen Anforderungen an Rettungswege, geprüft.
Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Bauherr selbst verantwortlich. Für die mit der Planung eines Bauvorhabens betrauten Personen besteht die Möglichkeit, sich vom Gewerbeaufsichtsamt (der Regierung Ihres Regierungsbezirkes hinsichtlich der baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten beraten zu lassen. Je nach Umfang der gewünschten Beratung können dafür Kosten anfallen.
Bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- lmmissionsschutzgesetzes gibt die Gewerbeaufsicht Stellungnahmen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten ab.
Status 10.10.2011
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