Zertifizierungsdiensteanbieter können sich auf Antrag freiwillig von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen, wenn Sie nachweisen, dass die Vorschriften nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung erfüllt sind.
Description
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.
Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter erhalten ein Gütezeichen der zuständigen Behörde. Sie dürfen sich als akkreditierte Zertifizierunsgabieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit berufen.
Hinweis: Der Antrag auf freiwillige Akkreditierung gilt gleichzeitig auch als Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes, wenn die im Signaturgesetz und der Signaturverordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich frühzeitig an eine Prüf- und Bestätigungsstelle. Diese kann Sie beispielsweise schon vorab bei Ihren Fragen beraten. Lassen Sie die Erfüllung der Voraussetzungen von ihr prüfen und bestätigen. Die Prüf- und Beratungsstelle kann frei aus der Liste der durch die Bundesnetzagentur enerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen gewählt werden (siehe "Weiterführende Links").
Nachdem die Erfüllung der Voraussetzungen durch eine Prüf- und Bestätigungsstelle geprüft und bestätigt wurde, müssen Sie den Antrag auf Akkreditierung schriftlich oder mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen elektronischen Dokuments bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen. Er muss Namen und Anschrift des Zertifizierungsdiensteanbieters sowie die Namen der gesetzlichen Vertreter enthalten.
Requirements
Einen Zertifizierungsdienst darf nur betreiben, wer die für den Betreib erforderliche
- Zuverlässigkeit
- Fachkunde und
- Deckungsvorsorge besitzt.
Zusätzlich muss ein auf Eignung und praktische Umsetzung geprüftes und bestätigtes Sicherheitskonzept vorgelegt werden.
Zudem muss gewährleistet werden, dass die Anforderungen gem. Signaturgesetz und Signaturverordnung in folgenden Bereichen erfüllt werden:
- Erfüllung der Pflichten von Zertifizierungsanbietern
- Ausgestaltung des Inhalts von qualifizierten Zertifikaten
- Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten
- Umfang, Höhe und Ausgestaltung der zulässigen Sicherheitsleistungen.
Required documents
-
Führungszeugnis
-
aktueller Handelsregisterauszug
oder eine vergleichbare Unterlage oder ein Dokument eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, das eine gleichwertige Funktion hat oder aus dem hervorgeht, dass die betreffende Anforderung erfüllt ist
-
Nachweise über die erforderliche technische, administrative und juristische Fachkunde
-
Nachweis der Deckungsvorsorge (Haftpflichtversicherung o.ä.)
-
Prüf- und Bestätigungsbericht der Prüf- und Bestätigungsstelle
Fees
- Es werden Gebühren und Auslagen erhoben, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.
Status 29.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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