Ausübung des Berufs staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR.
Description
Zur Ausübung des Berufs Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union folgende Bescheinigungen, die sie auf Antrag vom Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern erhalten:
- Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
- Bescheinigung über Berufsqualifikation und zehnjährige Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre im Herkunftsmitgliedstaat
- Bescheinigung, dass kein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Für die Anerkennung der Berufsqualifikation sind dem Antrag beizufügen (in beglaubigter Kopie und Übersetzung):
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Ausbildungsnachweis und Nachweis über Berufserfahrung.
Requirements
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.
Required documents
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Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
auf Antrag vom Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern
-
Bescheinigung über Berufsqualifikation und zehnjährige Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre im Herkunftsmitgliedstaat
auf Antrag vom Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern
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Bescheinigung, dass kein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
auf Antrag vom Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern
-
Nachweis über die Staatsangehörigkeit
-
Ausbildungsnachweis und Nachweis über Berufserfahrung
Status 25.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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