Lebensmittelüberwachung

Der Verbraucher erwartet von Hersteller und Handel, dass ihm Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände (von Babyschnuller und Textilien bis zu Wasch- und Reinigungsmitteln und Verpackungsmaterial) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich und sicher sind.

Description

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Tabakrechts geahndet werden.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden). Dort sind ca. 380 Lebensmittelüberwachungsbeamte tätig.

Als Lebensmittelkontrolleur darf nur eingesetzt werden, wer Meister oder Techniker in einem Lebensmittel-Beruf ist (z.B. Küchen-, Bäcker-, Fleischermeister). Zusätzlich erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgang als Lebensmittelkontrolleur.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z.B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u.a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.

Um die regelmäßige Überprüfung der verschiedenen Produkte zu gewährleisten geht die Lebensmittelüberwachung nach einem Probenplan vor, der vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt wird. Ziel des Probenplanes ist es, möglichst die gesamte Angebotsbreite aller Produkte abzudecken. Produkte, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind oder die als problematisch anzusehen sind (z.B. leichtverderbliche Lebensmittel wie Fleisch-, Milch- und Fischerzeugnisse) unterliegen einer besonders intensiven Überwachung. Darüber hinaus gibt es aber auch außerplanmäßige Proben, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden: die Verdachtsproben (Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß auftritt), die Nachproben (Probe wird gezogen, um einen Untersuchungsbefund zu erhärten) oder die Beschwerdeproben von Seiten der Verbraucher.

Die Experten am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungsmaßnahmen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse festhalten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen. Als Maßnahmen kommen in Betracht: Anordnung eines Verkehrsverbotes, Anordnung eines Rückrufes durch den Gewerbetreibenden, eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden oder sogar eine Betriebsstillegung. Für manche Verstöße ist die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen oder das Gesetz stuft sie sogar als Straftat ein. In diesem Fall gibt die Kreisverwaltungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.

Requirements

Vom Bürger keine. Die staatliche Lebensmittelüberwachung wird nach bestimmten Probenplänen oder auf Beschwerde hin tätig.

Required documents

  • Beschwerde mit Bezeichnung des Produkts und des Geschäfts
  • Ablieferung des Produkts

    wenn möglich

Forms

Fees

  • keine

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 25.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

 Caption
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