Die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Baugewerbe, Gebäude- Inventar- und Verkehrsmittelreinigung, sowie Innendekoration durch Staatsangehörige der EU-Beitrittsstaaten Bulgarien und Rumänien ist nur zulässig, wenn sie in einem Werkvertragsverfahren von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen worden ist.
Description
Informationen über
- die Voraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen in der Bundesrepublik Deutschland,
- die zuständigen Ansprechpartner bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und
- die Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen
finden Sie unter "Weiterführende Links".
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Status 29.03.2012
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