Geförderte (Sozial-) Mietwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Description
Geförderte (Sozial-) Mietwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde vollständig übertragen sind) benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Requirements
Der Bezug einer geförderten Mietwohnung setzt regelmäßig voraus, dass das Gesamteinkommen des Haushalts des Wohnungssuchenden die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Fees
Benennung: 12,50 bis 25 €
Wohnberechtigungsschein: 7,50 bis 20 €; bei Abweichung von der Einkommensgrenze: 15 bis 45 € (Tarif-Nrn. 2.I.2/2 und 3 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Status 02.12.2011
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