Private Grund- und Mittelschule; Zulassung

Private Volksschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden.

Description

Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen.  

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

  1. derjenige, der eine Ersatzschule errichten, betreiben oder leiten will, die Gewähr dafür bietet, dass er nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt,
  2. die Ersatzschule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen nicht zurücksteht
  3. eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird
  4. die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert is

Eine Volksschule ist als Ersatzschule nur zuzulassen, wenn die zuständige Regierung als Schulaufsichtsbehörde ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der betreffenden Gemeinde nicht besteht.  Mittlere-Reife-Klassen/-Kurse können an einer staatlich genehmigten Volksschule eingerichtet werden, die mindestens die Jahrgangsstufen 7 bis 9 führt. Staatlich genehmigte Hauptschulen, die die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 9 Satz 1 BayEUG erfüllen, erhalten auf Antrag die Bezeichnung Mittelschule.

Deadlines

Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen.

Status 25.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.