Tierschutzrechtliche Erlaubnisse

Nach dem Tierschutzgesetz sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an artgerechte Tierhaltung gebunden sind.

Description

Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies

  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
  • Schutzhundeausbildung für Dritte,
  • Tierbörsen,
  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
  • gewerbsmäßiger Tierhandel,
  • gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
  • Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
  • Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.

Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine Einrichtung überhaupt betrieben werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter.

Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern, Oberpfalz, Mittelfranken und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.

Prerequisites

  • für die jeweilige Tätigkeit vorhandene Ausbildung und Fähigkeit,
  • geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten,
  • persönliche Zuverlässigkeit,
  • evtl. Verwendung geeigneter Stoffe.

Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.

Required documents

  • Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
  • Sachkundenachweise
  • Führungszeugnis

    als Zuverlässigkeitsnachweis

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Gebühren (5 - 25.000 € - je nach Einzelfall) zzgl. Auslagen

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status: 24.04.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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  • Fees, locally limited

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