Feuerwehreinsatz; Kostenerstattung

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Description

Kostenersatz kann verlangt werden

  • für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  • für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  • für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
  • für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
  • für Sicherheitswachen. 

Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, z.B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat. Einsätze und Tätigkeiten der Feuerwehren, die unmittelbar der Menschenrettung dienen, sind jedoch kostenfrei.

Legal bases

Remedy

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Status: 07.03.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

The legend explains the meaning of some icons used in listings on this page. If you read the page in text-only-mode, you will see a textual hint before the corresponding item (instead of the icon).
  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

Further information within this context

Responsible for you

  • Gemeinde Riedering - Link to the responsible department: Gewerbe- und Ordnungsamt
    Detailed information according the authority
    Street adress Söllhubener Str. 6
    83083 Riedering
    Links to geo information
    Postal address Söllhubener Str. 6
    83083 Riedering
    Phone +49 (0)8036 9064-0
    Fax +49 (0)8036 9064-11
    Link to the persons to contact of the authority Persons to contact
    Link to the opening hours of the authority Opening hours
    Search the website of the authority for this procedure External search