Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in die Architektenliste.
Description
Die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt" und "Landschaftsarchitekt" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Wer die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf, ist zugleich bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" führen darf, ist für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" führen darf, ist unter Beschränkung auf sein Fachgebiet bauvorlageberechtigt.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse. .
Requirements
- erfolgreicher Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (vierjähriges Regelstudium) bzw. Innen- oder Landschaftsarchitektur (jeweils dreijähriges Regelstudium)
- nachfolgende zweijährige Berufspraxis
Deadlines
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Required documents
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Abschlussurkunde der Hochschule
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Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
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Führungszeugnis
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Meldebescheinigung
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Passfoto
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Gebührenvorschuss (Nachweis)
Fees
Neueintragung: 300 Euro
Umtragung: 150 Euro
Status 17.01.2012
Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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