Kindesmisshandlung; Zeuge

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) und Anzeigenerstattung bei der Polizei.

Description

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) beraten.

Required documents

  • Personalausweis/Reisepass

Fees

  • kostenlose Beratung durch die BPFK
    kostenlose Anzeigenerstattung

Legal bases

Status 09.05.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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