Fernsprechgebühren

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

Die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen für pflegebedürftige und alte Menschen im Rahmen der Hilfe zur Pflege und der Altenhilfe (Seniorenarbeit) die Kosten für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und den monatlichen Grundpreis, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Telekommunikationsunternehmen, Gemeindeverwaltungen, Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle

Status 21.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Leistungsbeschreibung aus der Sozialfibel
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.