Der Begriff zivil-militärische Zusammenarbeit beschreibt das Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte. Beauftragte der Bundeswehr für zivil-mililärische Zusammenarbeit stehen den Regierungen und Landratsämtern als Ansprechpartner in Fragen der Unterstützungsleistungen der Bundeswehr zur Verfügung.
Description
Gesamtverteidigung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen militärischen Stellen und zivilen Behörden nicht erst in einer Krise, sondern schon bei den Vorbereitungen im Frieden. Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ist die Klammer, die militärische und zivile Verteidigung zu einer gemeinsamen und einheitlichen Gesamtverteidigung verbindet.
Zivil-militärische Zusammenarbeit beschränkt sich nicht auf die Unterstützung der Streitkräfte durch zivile Behörden und umgekehrt, sondern umfasst auch die Abstimmung der Planungen im Frieden. Die zivil-militärische Zusammenarbeit umfasst sonach folgende Aufgaben:
- Die Koordinierung von Planungen der zivilen und militärischen Verteidigung.
- Die Planung und Koordinierung von Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte in einer Krise und im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
- Die Einbindung der im Land Bayern stationierten Streitkräfte in die Planungen für den Zivil- und Katastrophenschutz und die Einsatzplanung bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (Großschadensereignis).
- Die Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch aller Landesbehörden und Verbände mit Bundeswehrkräften in allen Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse, wie z.B. in der Infrastruktur, bei Manövern, der Kampfmittelbeseitigung sowie Übungen der zivilen und militärischen Seite.
Mit dem Inkrafttreten der neuen territorialen Wehrorganisation am 01. Januar 2007 ist insbesondere die Zivil-Militärische Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage gestellt worden.
Eine Schlüsselrolle nehmen hierbei die Reservisten ein. Sie beraten als Beauftragte der Bundeswehr für Zivil-Mililärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) zivile Behörden und Organisationen in allen Fragen der militärischen Katastrophenhilfe. Im Freistaat Bayern sind 103 BeaBwZMZ eingesetzt, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten den Kreisverbindungskommandos (KVK) sowie in den Regierungsbezirken den Bezirksverbindungskommandos (BVK) vorstehen. Sie sind die Ansprechpartner für die Landräte, Oberbürgermeister und Regierungspräsidenten. Geführt werden diese Kommandos durch das Landeskommando Bayern (LKdoBY). Rechtliche Vorraussetzung für den Einsatz von KVK und BVK im Katastrophenfall ist immer ein Amtshilfeersuchen örtlicher Behörden an die Bundeswehr.
Status 10.04.2012
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