Für die Benutzung von kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren erhoben werden.
Description
Gemeinden können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.
Die Höhe der Elternbeiträge variiert in Bayern. Die Gebühren können z.B. nach sozialen Aspekten gestaffelt sein. Manche Kommunen gewähren Geschwisterermäßigung oder staffeln die Elternbeiträge nach Einkommen. Die Höhe kann außerdem von der Buchungszeit oder vom Alter des Kindes abhängig sein.
Hinweis: Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. -befreiung beim zuständigen Jugendamt stellen.
Für bedürftige Familie (SGB II-, SGB XII-Bezug bzw. Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger) werden u.a. die Mehraufwendungen für die Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen.
Nähere Informationen über die Kindergartengebühren Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl).
Remedy
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Status 03.08.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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