Hier finden Sie Informationen, wie der Freistaat Bayern die bayerischen Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen mit staatliche Zuwendungen unterstützt.
Description
Die Förderung soll den Kommunen die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstung) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrgerätehäusern und in Feuerwachen ermöglichen. Die staatlichen Zuwendungen für die Feuerwehren werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert.
Die Förderung im Feuerwehrwesen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Requirements
Die Fördervoraussetzungen sind in den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften enthalten. Eine fachliche Beratung der Kommunen ist durch die örtlich zuständigen Kreisbrandräte sowie durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen sichergestellt.
Deadlines
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten, bei Baumaßnahmen ist dies die Vergabe des ersten Bauauftrages.
Status 09.01.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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