Radioaktive Abfälle; Landessammelstelle Bayern

Zwischenlagerung aller auf dem Gebiet des Freistaates Bayern anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie.

Description

Gemäß Atomgesetz (§ 9a AtG) haben die Länder Landessammelstellen für die Annahme und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten.

Der Freistaat Bayern hat hierzu die GRB-Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH gegründet.
Die Gesellschaft verfügt dabei über alle erforderlichen Genehmigungen, Vorrichtungen und Lagermöglichkeiten in Mitterteich sowie in der Annahmestelle Süd in Neuherberg.

Die Abfälle stammen vorwiegend aus Krankenhäusern, Arztpraxen und Forschungseinrichtungen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um verunreinigte Schutzkleidung, Spritzen, Reinigungsmaterial und nicht mehr verwendbare Bestrahlungsquellen, Prüfstrahler und Versuchseinrichtungen.

Requirements

Der Abfallverursacher verfügt über eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Required documents

  • Umgangsgenehmigung des Abfallverursachers
  • Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern

Fees

  • Abrechnung erfolgt nach gültiger Preisliste bzw. entsprechendem Angebot;

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 29.09.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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