Eine Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt oder wahlweise vor allen bayerischen Notaren begründet werden (Ausnahme: Baden-Württemberg und Thüringen). Die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Description
Standesamtliche oder notarielle Begründung einer Lebenspartnerschaft:
Der Standesbeamte (wahlweise der bayerische Notar) fragt die beiden Partner/Partnerinnen nacheinander, ob sie miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, ist die Lebenspartnerschaft kraft Gesetzes rechtmäßig begründet. Hierbei können bis zu zwei Zeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Gästen bleibt den künftigen Lebenspartnern überlassen.
Die Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch der Lebenspartner ein Stammbuch ausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.
Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland:
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Lebenspartnerschaften auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland begründet werden. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Es ist dabei zu beachten, dass ausländische Lebenspartnerschaftsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vom deutschen Standesamt am Wohnort im Vorfeld der Begründung beraten zu lassen. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland. Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.
Requirements
Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Inland: vorherige Anmeldung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt
Fees
- Für die Begründung der Lebenspartnerschaft im Inland werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben (bei Notaren 100,00 €). Soweit die Lebenspartnerschaft außerhalb der Dienstzeit begründet wird, beträgt die Gebühr 70,- €. Für Begründungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird eine Gebühr von 40,- € erhoben. In jedem Fall können angefallene Auslagen erhoben werden. Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde wird eine Gebühr von 10,- € erhoben.
Remedy
Klage beim Amtsgericht
Status 17.06.2011
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