Vergabewesen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Description

Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den sich jeweils aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordung - VgV) ergebenden Schwellenwert, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der VgV zu beachten (siehe "Rechtsgrundlagen").

Remedy

Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

Related links

Status 19.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.