Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.
Description
Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern.
Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteit (§ 1 AVBayRDG). In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle.
Weitere Informationen zum Rettungsdienst in Bayern, insbesondere auch zur Errichtung der Integrierten Leitstellen und zur Notrufnummer für den Rettungsdienst, erhalten Sie über den Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links") und bei den "Verwandten Themen" unter "Rettungswesen-Notrufnummer".
Fees
- Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt.
Status 10.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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